LEADER Sachsen-Anhalt
Sie finden hier mögliche Förderichtlinien, Antragsformulare sowie Infolinks zur Umsetzung des regionalen Entwicklungskonzeptes LEADER 2007 - 2013. Dies kann immer nur eine kleine Auswahl darstellen und ist weder verbindlich noch vollständig.
Mehrwert durch LEADER:
LEADER-Projekte erhalten einen 10 % höheren Fördersatz bzw. können z.T. auch in Ortsteilen gefördert werden, die normalerweise von der ländlichen Entwicklungsrichtlinien ausgeschlossen sind. Voraussetzung sind, dass sie
- einem der drei Entwicklungslinien der Dübener Heide entsprechen (Beschäftigung, Natur, Nah- und Grundversorgung).
- sich mit anderen Leistungsträgern sich vernetzen bzw. vorhandene Angebote aufwerten (z.B. Übernachtungsmöglichkeiten oder Sehenswürdigkeiten am Mulderadweg).
Antragsverfahren:
Die Projektideen sind anhand des nachfolgenden Projektbeschreibungsbogens beim Regionalmanagement Dübener Heide einzureichen. Die Lokale Aktionsgruppe prüft die Projekte und spricht eine Förderempfehlung aus. Danach kann der Antrag mit dem jeweiligen Formular bei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung (RELE) des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt vom 30.04.2008 (Dorferneuerung, Dorfentwicklung, Diversifikation Landwirtschaft, Ländlicher Tourismus). Die Bewilligungsbehörde ist das ALFF Dessau.
RELE Richtlinie
Projektbeschreibungsbogen
Antragsformular
Stammdatenbogen2010
Merkblatt Stammdatenbogen2010
Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (NaturschutzRL). Das Land Sachsen-Anhalt gewährt nach dieser Richtlinie Zuwendungen zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten zur Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Bewilligungsbehörde ist hier das Landesverwaltungsamt Halle.
Förderung der touristischen Infrastruktur kann über die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit bei Erfüllung bestimmter Kriterien erfolgen. Die Förderung erfolgt ausschließlich nur für Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände in Gebieten mit touristischer Präferenz auf Landesebene, z.B. Elberadweg, Blaues Band, Gartenträume, Luther.
RiLi Wirtschaft
Infrastruktur-, Technologie-, Innovations-, Mittelstands- und Gründerförderung: Hierzu erhalten Sie eine kostenfreie Beratung über die Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: 0800 56 007 57






